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Abwasserbeiträge

Sobald die Möglichkeit besteht, ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, ist in der Regel ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diesen Beitrag wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) teilweise finanziert.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit einer baulichen Nutzung besteht und die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden können. Die Beitragspflicht entsteht bereits mit der Anschlussmöglichkeit, nicht erst mit dem tatsächlichen Anschluss.

Der Beitrag richtet sich in der Regel nach der Größe des Grundstücks sowie der darauf zulässigen Vollgeschosse.

Der Abwasserbeitrag setzt sich aus den nachfolgenden Teilbeiträgen zusammen:

1. Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal: 2,45 Euro (je m² Nutzungsfläche)
2. Teilbeitrag für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks: 2,15 Euro (je m² Nutzungsfläche)

Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Abwasserbeitrags bilden die §§ 20 – 32 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit der Abwassersatzung der Stadt Schorndorf.

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